Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) sowie Mischformen (u.a. GmbH & Co. KG, stille Gesellschaft). Außerdem beraten wir Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder bezüglich ihrer Rechte und Pflichten. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei Strategien zur Reduzierung von Haftungsrisiken. Wir verfügen über umfassende Aufsichtsrats- und Beiratserfahrung.

Unsere Schwerpunkte sind:

Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Gründung einer Kapital- oder Personengesellschaft

Gestaltung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen

Umfassende Beratung von Vertretungsorganen

Ausschluss von Gesellschaftern

Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht

Handelskäufe, z.B. Recht der Gewährleistung und der Produkthaftung

Gründung von Gesellschaften im Ausland in enger Zusammenarbeit mit unseren größtenteils deutschsprachigen Korrespondenzanwälten im Ausland

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