Krankenhausrecht
Wir beraten und vertreten Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren und andere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung.
Unsere Schwerpunkte sind:
Chefarztverträge
Verträge mit Honorarärzten, Belegärzten
Arbeitsrecht
Gestaltung besonderer Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeitmodelle, variable Vergütungsbestandteile
Tarifrecht
Institutsambulanzen
- Medizinische Versorgungszentren
- Ambulanzen nach § 116 ff., 118 SGB V
Rechtsverhältnisse der Tochtergesellschaften
- Insbesondere anwendbares Tarifrecht
- Dienstleistungsverträge mit dem Klinikum
Allgemeines Vertragsrecht
- Dienstleistungsverträge
- Mietverträge
- Bauverträge