Krankenhausrecht

Wir beraten und vertreten Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren und andere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung.

Unsere Schwerpunkte sind:

Chefarztverträge

Verträge mit Honorarärzten, Belegärzten

Arbeitsrecht

Gestaltung besonderer Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeitmodelle, variable Vergütungsbestandteile

Tarifrecht

Institutsambulanzen

  • Medizinische Versorgungszentren
  • Ambulanzen nach § 116 ff., 118 SGB V

Rechtsverhältnisse der Tochtergesellschaften

  • Insbesondere anwendbares Tarifrecht
  • Dienstleistungsverträge mit dem Klinikum

Allgemeines Vertragsrecht

  • Dienstleistungsverträge
  • Mietverträge
  • Bauverträge

ANSPRECHPARTNER