Schiffs- und Yachtregistrierungen

Die Gründe für die Eintragung von Schiffen in ein Binnen- oder Seeschiffsregister sind vielfältig. Schiffe ab 15 m Rumpflänge unterliegen gesetzlich der Registerpflicht. Unabhängig davon gewinnt die Registrierung von Schiffen zunehmend wirtschaftliche Bedeutung auch und gerade in der Wassersportschifffahrt, insbesondere im Zusammenhang mit Leasing- und Charterverträgen.

Schon beim Kauf Ihres Schiffes sollte die Wahl der Flagge und des Registerstaates sorgfältig abgewogen werden. Dies kann u.a. wichtig sein für den in EU Gewässern aus rechtlichen Gründen zu führenden Nachweis, dass die MwSt. für das Schiff in einem EU Mitgliedstaat gezahlt wurde. Wir unterstützen Sie gern bei Ihrer Entscheidung und führen die Registrierung Ihres Schiffes für Sie durch.

Unsere Schwerpunkte sind:

Registrierung in Deutschland

  • Wahl des Heimathafens
  • Binnen-/Seeschiffsregister
  • Übernahme der Funktion des flaggenrechtlich Beauftragten für EU-ausländische Personen und Gesellschaften
  • Schiffsmessbrief

Registrierung im Ausland

  • Schiffsregistrierung
    • Malta,
    • Kanalinseln,
    • Isle of Man,
    • Cayman und Virgin Islands,
    • Gibraltar u.a.
  • Gründung von Betreibergesellschaften
  • Kontakte und gewachsene Zusammenarbeit mit Korrespondenzanwälten im Ausland

Gesetzliche Mehrwertsteuersätze in der EU

Beratung zu Schiffsfinanzierungsmodellen und Schiffshypotheken

Schiffskaufs-/Schiffsbauverträge

  • Überwachung Eigentumsübergang sowie Dokumentation
  • BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft)
    • Crew
    • Schiffssicherheitszertifikat
    • „Small Commercial Vessel“ nach MCA-Regeln

ANSPRECHPARTNER