Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmen sowie Arbeitnehmer, Vorstände und Geschäftsführer in allen arbeits- und dienstvertraglichen Angelegenheiten.

Unsere Schwerpunkte sind:

Begründung von Arbeits- und Dienstverhältnissen

  • Verhandlung, Formulierung sowie Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen

Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen

  • Beratung zu Erfolgsaussichten und Risiken
  • Gestaltung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen; Anhörung der Mitarbeitervertretung
  • Abwehr von arbeitgeberseitigen Kündigungen, Verhandlung von Aufhebungsverträgen

Umstrukturierungen und Betriebsänderungen

  • Gestaltung entsprechender Verträge, insbesondere bei Betriebsübergang und Outsourcing
  • Beratung zu individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Folgen
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Gestaltung, Verhandlung von Sozialplänen
  • Verhandlungen in der Einigungsstelle

Unternehmenskauf, Umwandlungen

  • arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung
  • Neugestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen

Betriebliche Mitbestimmung

  • Verhandlungen mit Mitarbeitervertretungen, insbesondere Betriebsräten
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung bei Streitigkeiten über Mitbestimmungsrechte

Tarifrecht

  • Mitwirkung an Tarifverhandlungen
  • Gestaltung von Tarifverträgen
  • Streitigkeiten aus Tarifverträgen

Modelle für flexible Arbeitsbedingungen

  • Entwicklung und Beratung zu Arbeitszeitmodellen
  • Entwicklung flexibler Modelle für variable Vergütungen

Betriebliche Altersversorgung

  • Abschluss von und Streitigkeiten aus Versorgungszusagen

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