Familien- und Erbrecht

Das Familienrecht ist geprägt von stetigen Änderungen der Gesetze und der Rechtsprechung. Hier beraten wir unsere Mandanten auf dem jeweils aktuellsten Stand umfassend in allen Problemen und Fragestellungen im Familien- und Erbrecht. Wir gestalten für unsere Mandanten Ehe- und Partnerschaftsverträge, Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen sowie Testamenten. Dabei berücksichtigen wir alle Details und Besonderheiten der persönlichen Situation unserer Mandanten.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich der Ehescheidung. Eine Scheidung führt regelmäßig zu einer Fülle von Fragen und Problemen sowohl in rechtlicher als auch wirtschaftlicher Hinsicht. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Mandanten in zeitnahen Besprechungen umfassend zu beraten, um so für den jeweiligen Einzelfall individuelle Lösungen zu erarbeiten, die die persönlichen Interessen und Vorstellungen unserer Mandanten konsequent umsetzen, sei es einvernehmlich außerhalb des Gerichts im Rahmen einer Vereinbarung oder – mit der gebotenen Härte und Entschlossenheit – im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

ANSPRECHPARTNER