Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir beraten und vertreten Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) sowie Mischformen (u.a. GmbH & Co. KG, stille Gesellschaft). Außerdem beraten wir Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder bezüglich ihrer Rechte und Pflichten. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei Strategien zur Reduzierung von Haftungsrisiken. Wir verfügen über umfassende Aufsichtsrats- und Beiratserfahrung.
Unsere Schwerpunkte sind: