Gewerbliches Miet- und Immobilienrecht

Wir leisten eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des gewerblichen Mietrechts.

Im gewerblichen Mietrecht haben die Vertragsparteien im Gegensatz zum Wohnraummietrecht eine größere Freiheit für eine Vertragsgestaltung, die vom gesetzlichen Vertragstyp abweicht. Hierin liegen für beide Seiten Chancen aber auch Risiken. So will der Vermieter die Rendite, den Deckungsbeitrag bzw. Cash Flow optimieren. Hierfür nutzt er häufig u.a. bei der Mietzinsgestaltung abgestufte Regelungen zu unterschiedlich qualifizierten Mietflächen oder eine Definition von Betriebskosten, die eine Übertragung der Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung des Objekts auf den Mieter optimiert. Das möchte der Mieter einschränken. Auch kommt es stets auf konkrete Regelungen zum behördlich genehmigten Mietzweck und der Belastung einer Vertragspartei mit den für die Herrichtung erforderlichen Kosten an.

Eine rechtzeitige umfassende Beratung und die Vertretung im Streitfall sorgen für die Wahrung und Optimierung der Interessen unserer Mandanten.

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